Lektion 26: EU und Internet 1

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Mit dem Stichtag 1. Januar 2002 wird nicht nur die Mark bloß noch 50 Cent wert sein, sondern auch das, wie wir in der IT-Branche sagen, Internet sein Gesicht entscheidend wandeln. Denn am 1. Januar 2002 tritt die am 26. Februar 1999 vom Europäischen Parlament einstimmig verabschiedete Richtlinie Nr. 1999/34/a5 zur Vereinheitlichung der Form und der Inhalte von Webseiten unter besonderer Berücksichtigung benachteiligter und bildungsferner junger Erwachsener in Kraft, über deren wichtigsten Punkte wir Sie an dieser Stelle jetzt und in den nächsten Wochen informieren wollen.

Die erste gravierende Änderung haben Sie bereits zur Kenntnis nehmen müssen, als Sie zum Lesen dieses Artikels ansetzten. Mit Beginn des nächsten Jahres muß jede Webseite mindestens zehn suchmaschinenrelevante Schlagworte enthalten, die den drei großen Ps unter den benachteiligten und bildungsfernen jungen Erwachsenen die Suche im Internet erleichtern: Pubertierenden, Perversen und Politikern. Ihnen soll es fortan möglich sein, alle Seiten aufzufinden, die z.B. eine nackte Britney Spears beim lockeren Plausch mit einem FDP-Parteivorsitzenden über die Vor- und Nachteile eines Penisvergleichs beim Hören von Metallica und Betrachten von Anna Kournikova-Bildern zeigen. Dabei ist es unwichtig, ob die entsprechende Seite auch tatsächlich hält, was die Suchbegriffe versprechen. Wahrscheinlich wären benachteiligte und bildungsferne junge Erwachsene eh zu doof, sie zu finden.

Ein zweiter wichtiger Punkt betrifft die neuen bindenden Standardformate von Webseiten. Sie dürfen eine Länge von 145 Metern bei einer Mindestbreite von 32 Pixeln nicht überschreiten und sollten, um die Sehschwachen unter den benachteiligten und bildungsfernen jungen Erwachsenen nicht zusätzlich zu diskreminieren, eine Schriftgröße von wenigstens 60 pt und Scrollbalken in Leuchtfarben verwenden. Es versteht sich von selbst, daß auf alle Farben verzichtet werden muß, welche geeignet wären, eine politische und/oder weltanschaulich-religiöse Aussage zu suggerieren. Kein Rot, kein Braun, kein Gelb, kein Schwarz, kein Grün, kein Orange etc. Als unbedenklich wird zur Zeit lediglich die Farbe weiß eingestuft, die aber keine echte Farbe ist. Auch dunkelgrau hat gute Chancen, eventuell als „ziemlich neutral“ anerkannt zu werden.

Es ist folgerichtig und logisch, daß zukünftig sämtliche Seiteninhalte in allen Sprachen der EU-Mitgliedsstaaten sowie der Beitrittskandidaten wiedergegeben werden müssen. Da nicht ausgeschlossen werden kann, eines Tages auch das riesige Reich der Mitte im Kreise der EU-Staaten begrüßen zu dürfen, wird empfohlen, zumindest Teile des Inhalts schon einmal prophylaktisch und im Sinne der Völkerverständigung in Chinesisch anzubieten.

Weiterhin verboten bleibt die Veröffentlichung aller Inhalte, die geeignet sein könnten, Pubertierende, Perverse und Politiker in ihrem sittlichen und/oder weltanschaulichen Empfinden zu verletzen. Will sagen: keine Fremdwörter, keine Sätze mit mehr als sieben Wörtern, keine angezogenen Weiber, keine über 20 Zentimeter langen Penisse und – ganz wichtig! – keine Kritik am Gebaren gewisser FDP-Parteivorsitzender.

Verstöße gegen diese und alle anderen Bestimmungen der neuen EU-Richtlinien werden drakonisch bestraft. So ist mit dem Entzug des bei allen Volkshochschulen zu erwerbenden sogenannten „Internet-Führerscheins“ zu rechnen, einer zeitlich zwar befristeten, doch nichts desto trotz katastrophalen Browsersperre und – bei Wiederholungstätern – mit der unaufgeforderten Zusendung eines großen Paketes, welches mindestens zwanzig klasse Softwaretools der berüchtigten Firma DADA BECKER enthält. Hier lohnt es sich also, die neuen Richtlinien stets buchstabengetreu auszulegen und in der Praxis umzusetzen.

Lesen Sie in der nächsten Lektion: Warum alle Fotos auf Webseiten zukünftig mindestens drei Brustwarzen zeigen müssen – aber keine Autos mit weniger als 5000 Kubikzentimeter Hubraum zeigen dürfen. Lesen Sie ferner, warum auf jeder Webseite der Satz „Zu langes Starren auf den Bildschirm gefährdet Ihre Sehkraft“ ebenso wenig fehlen darf wie der Ausruf: „Lang lebe der FDP-Parteivorsitzende und seine Britney Spears-Bildchen-Sammlung!“

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