Lektion 33: Computer und Recht

Der Leserbrief, zumal wenn er in rauhen Mengen von dickleibigen und alkoholisierten Briefträgern in die Redaktion gebracht wird, ist die Geißel des Kolumnisten. Wiewohl so mancher recht brisanten Inhalts ist und letztlich von solch allgemeinem Interesse, dass selbst ich, der ich das Leserbriefbeantworten für gewöhnlich meiner neuen Praktikantin, Fräulein Theophile Hor-Mon, überlasse, höchstselbst zur Tastatur greife und die zumeist verzweifelten und nicht selten vor Rechtschreib- und anderen Fehlern nur so strotzenden Ergüsse der Leserschaft beantworte.

(Anmerkung: Wenn Sie diesen Satz beim ersten Durchlesen verstanden haben, erhalten Sie das Recht, weitere zehn Hinternetseiten kostenlos zu lesen.)

Ja, genau. Es geht um das Recht. Um das Recht an sich, im Allgemeinen, pars pro toto, brutto für netto und besonders: im Internet. Ein nun aber auch dermaßen heißes Eisen, dass ich mir am liebsten die Finger daran verbrenne, wenn ich sie gerade im Ausschnitt von Fräulein Hor-Mon positioniert habe.

Herr Walter Dürr aus Weil am Rhein (früher wohnte der Scherzkeks wahrscheinlich in Warum am Neckar) schreibt mit einigem Hang zur völligen Verzweiflung:

„Lieber Experte! Seit zehn Monaten unterhalte ich eine Homepage, auf welcher in mein Steckenpferd, das Sammeln von Moorleichen und Bierdeckeln, der interessierten Welt vorstelle. Nun erhalte ich unter dem gestrigen Datum eine sogenannte `Abmahnung’ des Rechtsanwaltsbüros Greifab & Söhne. Ich möchte daraus kurz zitieren:

`Sehr geehrter Herr Dürr! Seit Monaten unterhalten Sie eine Homepage mit dem Namen <Moorleichen-und-Bierdeckel-Sammeln.de>. Dort verwenden Sie u.a. auch den Namen <Walter Dürr> und behaupten, dies sei IHR Name. Das mag für den Familiennamen stimmen. Für den Vornamen Walter jedoch besitzen wir Titelschutz, Copyright und Urheberrechte. Hiermit untersagen wir Ihnen also erstens die Online-Verwendung des Vornamens Walter und stellen zweitens eine Abmahngebühr von 10000 Euro in Rechnung, welche sie bitte umgehend auf untenstehenden Konto überweisen wollen.’

Sie können sich vorstellen, lieber Experte, dass ich sowohl sauer als auch ratlos als auch in panischer Stimmung bin. Ist das ein Witz? Abzocke? Versteckte Kamera? Bitte klären Sie mich auf!“

Lieber Walter Dürr! Nein, es ist kein Witz, keine Abzocke, und auch die versteckte Kamera werden Sie in diesem Fall vergeblich suchen. „Greifab und Söhne“ handeln völlig im Einklang mit dem geltenden Recht.

Es ist nämlich so: Wird ein Mensch geboren, so hört er quasi zwangsläufig auf einen Familiennamen, der qua Gewohnheitsrecht von einer Generation auf die nächste übergegangen ist. Es gibt also keinen eigentlichen „Erfinder“ oder besser „geistigen Urheber“ des Namens. Und selbst wenn es ihn gäbe: Sie können ja nichts dafür, dass Sie Dürr heißen! Ihre Eltern auch nicht!

Das aber ist der springende Punkt, denn bei Ihrem sehr schönen Vornamen Walter liegen die Umstände anders. Den haben Ihnen Ihre werten Eltern aus freien Stücken ausgewählt, d.h. der Wahl des Vornamens liegt immer eine freie Willensentscheidung zu Grunde, die nolens volens so oder so und nicht anders mit einer Verantwortung im Sinne des Strafrechts gekoppelt ist.

Es war nämlich so: Vor vielen hundert Jahren, als noch Burgen und Schlösser auf jedem Hügel thronten und das Burgfräulein vom Minnesänger fleißig angeminnt und nicht selten geschwängert wurde, saß man an fernsehfreien Abenden (und derer gab es in Ermangelung der Erfindung des Fernsehens mehr als genug) in der Kemenate und vertrieb sich die Zeit mit dem Selbstbasteln von Vornamen für die noch ungeborene Frucht des Fräuleinleibes. Es entstanden solche Perlen der deutschen Sprache wie „Edelgart“, „Nonsensius“, „Karl-Interruptus“ oder „Spermazine“, und leider auch die mehr mittelalterlicher Phantasielosigkeit entstammenden „Rüdiger“, „Guido“ oder eben „Walter“.

Will sagen: Es gibt definitiv URHEBER der Vornamen und somit auch URHEBERRECHTE.

Jeder Mensch kann, wie es die Firma Greifab und Söhne tat, diese Rechte für sich beanspruchen, wenn sie nur nachweisen kann, IRGENDWIE und IRGENDWANN mit dem MÖGLICHEN Urheber (meist ein längst untergegangenes Adelsgeschlecht) verwandt gewesen zu sein oder doch immerhin VIELLEICHT… Der Gesetzgeber verfährt in solchen Fällen ziemlich großzügig, solange man die Gebühren pünktlich entrichtet.

Dass Sie bislang nicht behelligt wurden, liegt daran, dass sie Ihren Vornamen immer nur zum Privatgebrauch geäußert haben. Zum Beispiel sagten Sie gewiss schon einmal: „Hallo, Spermazine, ich bin der Walter und habe einen langen Nonsensius in der Hose.“ Eine solche Verwendung im kleinen Kreis ist durchaus usus und erlaubt!

Anders verhält es sich, wenn Sie den Namen via Internet theoretisch der gesamten Menschheit mitteilen. Die Rechteinhaber (in Ihrem Fall „Greifab und Söhne“) geht dann von einer gewerbsmäßigen Verwendung des Namens aus. Da sie diese mit den Inhabern nicht im Vorfeld geregelt haben, dürfen Sie sich über eine moderate Abmahnung nicht wundern.

Ich empfehle Ihnen daher, sich einen sogenannten „Internetvornamen“ zuzulegen. Sie können ihn selbst erfinden und schützen lassen oder aber, zum Beispiel, von mir beziehen. Ich besitze die Rechte an einer Reihe wunderschönster Namen, etwa „Gottfuck“, „Jesusblasius“ (falls Sie gläubig sind) oder „Vollhose“, „Qualitätsriemen“, „Immermann“, so Ihr Sinn eher nach den deftigeren Freuden des Lebens steht. Sagen Sie mir einfach Bescheid, und ich verkaufe Ihnen Ihren Wunschnamen für teuer Geld.

In der nächsten Folge unserer beliebten Kolumne vertiefen wir die Problematik Internet und Recht an zwei weiteren Leserbriefen, die jetzt hier vor mir auf dem Schreibtisch liegen. Es geht um Daniel-Küblböck–CDs und, ganz heiß, die Frage, ob ich als gebürtiger Taliban im Internet zum Massenmord aufrufen darf und dafür belangt werden kann, obwohl ich Mitglied der Grünen bin. Sie werden überrascht sein!

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