{"id":21182,"date":"2012-04-17T10:00:29","date_gmt":"2012-04-17T10:00:29","guid":{"rendered":"http:\/\/hinternet.de\/blog\/2012\/04\/diebsgesindel\/"},"modified":"2022-06-08T05:05:47","modified_gmt":"2022-06-08T03:05:47","slug":"diebsgesindel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hinternet.de\/blog\/2012\/04\/diebsgesindel\/","title":{"rendered":"Diebsgesindel"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-drop-cap\">Die Geschichte der Literatur ist die Geschichte der Urheberrechtsverletzungen. Ein Krimi ohne T\u00e4terfrage, denn T\u00e4ter sind wir alle ausnahmslos. Keine Widerrede! Ja, auch SIE sind schuldig, SIE versto\u00dfen permanent gegen das Urheberrecht, SIE sind ein Schwarzleser oder, noch schlimmer, ein brutaler Zuh\u00e4lter wehrloser geistiger Erg\u00fcsse!<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>Ein Buch ist kein Stuhl. Kaufe ich einen Stuhl, werde ich durch die Bezahlung des Kaufpreises sowohl dessen Besitzer als auch dessen Eigent\u00fcmer, was ein Unterschied ist, aber dies nur nebenbei. Bei einem Buch werde ich das auch, allerdings nur f\u00fcr den Gegenstand Buch. Das Recht an der sch\u00f6pferischen Leistung und daran, wer in ihren Genuss kommt, verbleibt beim Autor. Als K\u00e4ufer ist es mir erlaubt, das Buch zu lesen, doch sobald es weitergeben wird, kollidiert sein Recht am Objekt Buch mit dem Recht des Sch\u00f6pfers am qua Buch transportierten geistigen Substrat.<\/p>\n\n\n\n<p>Genau das tun wir aber. Ich kaufe ein Buch, lese es und verleihe es an meinen Schwager, der es ebenfalls liest und dann an seine Arbeitskollegin weiterreicht, die es wiederum ihrem halbw\u00fcchsigen Sohn anempfiehlt, der just eine &#8222;Buchvorstellung&#8220; f\u00fcr die Schule zusammenmurksen muss&#8230; Am Ende ist das Buch, sagen wir, zehnmal gelesen worden, aber nur einmal bezahlt. So etwas nennt man geistigen Diebstahl, Schmarotzertum, geizgeile Schn\u00e4ppchensucht.<\/p>\n\n\n\n<p>Einwand: Ich habe als Buchbesitzer ja nichts daran verdient. Mag zutreffen. Aber ich k\u00f6nnte das Buch jederzeit im Modernen Antiquariat oder auf dem Flohmarkt anbieten, dort also, wo gewerbsm\u00e4\u00dfige Hehler ihr Unwesen treiben. Au\u00dferdem: Ein Verbrechen wird nicht erst dann zum Verbrechen, wenn es zum Zwecke materieller Vorteilsnahme ver\u00fcbt wird. Wer gegen den Willen des Inhabers geistiger Rechte diese anderen zug\u00e4nglich macht, wird zum Rechtsbrecher, der sich auch nicht mit Ausfl\u00fcchten wie &#8222;War doch eine soziale Tat&#8220; herausreden kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Es liegt auf der Hand, dass die Erfindung des E-Books die Praxis des Rechtemissbrauchs durch Weitergabe von B\u00fcchern noch dramatisch zuspitzen wird. Das bislang als dingliches Objekt zirkulierende Buch wird zur m\u00fchelos zu klonenden digitalen Ware, aus 9 Schmarotzern werden 999, der Schaden steigert sich ins Unermessliche. Wie dem Einhalt gebieten?<\/p>\n\n\n\n<p>Es gibt nur eine L\u00f6sung: kontrolliertes, strengstens \u00fcberwachtes Lesen. Sobald ein Buch gekauft wird, darf es vom K\u00e4ufer nur in geschlossenen R\u00e4umen gelesen werden. Er darf es nicht aus diesem Raum verbringen, der quasi der Rechtsraum f\u00fcr das geistige Eigentum ist. Solche Lesezimmer k\u00f6nnten beispielsweise in Buchhandlungen oder aufgegebenen Grundschulen eingerichtet werden, sie senden zudem einen interessanten Besch\u00e4ftigungsimpuls, weil zum Beispiel die entlassenen 12000 Schlecker-Mitarbeiterinnen nach kurzer Schulung als Lese\u00fcberwachungskr\u00e4fte einsetzbar w\u00e4ren. Die Kosten tr\u00e4gt der Buchkonsument durch eine moderate Erh\u00f6hung des Ladenpreises. Nach der Lekt\u00fcre wird das Buch wieder sicher innerhalb des Raumes im Regal aufbewahrt, das Besuchsrecht seines K\u00e4ufers bleibt unbegrenzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Man mag \u00fcber diesen Vorschlag lachen, doch was w\u00e4re die Alternative? Ausgabe eines amtlich beglaubigten, mit einem Lichtbild versehenen Ausweises f\u00fcr jedes erworbene Buch, der st\u00e4ndig zu kontrollieren ist, nicht nur in \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln, sondern auch im privaten R\u00fcckzugsraum durch unangek\u00fcndigte Razzien? Entschuldigung, aber das ist Orwell hoch drei, daf\u00fcr sind noch nicht einmal die Freien Liberalen.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Schwachstelle gibt es noch. Das Urheberrecht umfasst nicht nur die quasi im Originalzustand vorliegende geistige Leistung, sondern auch ihre oral vervielf\u00e4ltigte Paraphrase. Auf Deutsch: Es gibt Leute, die lesen ein Buch und erz\u00e4hlen einem danach, zumeist unaufgefordert, seinen Inhalt \u2013 und zwar in allen Details, br\u00fchwarm sozusagen. Erschwerend kommt hinzu, dass der geistige Gehalt nicht nur kostenfrei zug\u00e4nglich gemacht wird. Nein, er wird durch den Akt der m\u00fcndlichen Wiedergabe in der Regel auch noch verf\u00e4lscht. Der M\u00f6rder in Dieter Paul Rudolphs &#8222;Der Bote&#8220; ist nicht, wie allenthalben zu h\u00f6ren, der Bote. Es handelt sich auch nicht um &#8222;so ein Buch, wo der M\u00f6rder an Computern rumschraubt&#8220;. Kurz: Die Rechteverletzung ist hier gleich eine zweifache. Wie dem begegnen?<\/p>\n\n\n\n<p>Ablenkung. Nach dem Besuch eines Lesezimmers ist eine Art Amnesieschleuse zu durchlaufen, die das soeben Gelesene aus dem Ged\u00e4chtnis tilgt und folglich f\u00fcr illegale Nacherz\u00e4hlung unbrauchbar macht. Man k\u00f6nnte etwa eine Rosamunde-Pilcher-Verfilmung als Pflichtpensum andenken. Auch die Lekt\u00fcre gemeinfreier Literatur b\u00f6te sich an. Sie lesen eine Stunde Rudolph und danach vier Stunden Goethes &#8222;Wahlverwandtschaften&#8220; \u2013 und Sie haben Rudolph vollst\u00e4ndig vergessen, das garantiere ich Ihnen.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Geschichte der Literatur ist die Geschichte der Urheberrechtsverletzungen. Ein Krimi ohne T\u00e4terfrage, denn T\u00e4ter sind wir alle ausnahmslos. Keine Widerrede! 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