{"id":21328,"date":"2012-10-17T09:56:28","date_gmt":"2012-10-17T09:56:28","guid":{"rendered":"http:\/\/hinternet.de\/blog\/2012\/10\/bye-bye-eye-catcher\/"},"modified":"2022-06-08T01:12:56","modified_gmt":"2022-06-07T23:12:56","slug":"bye-bye-eye-catcher","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hinternet.de\/blog\/2012\/10\/bye-bye-eye-catcher\/","title":{"rendered":"Bye bye, Eye Catcher"},"content":{"rendered":"\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"mt-image-left\" style=\"float: left; margin: 0 20px 20px 0;\" src=\"http:\/\/www.hinternet.de\/weblog\/2012\/cover\/no_cover.jpg\" alt=\"no_cover.jpg\" width=\"200\" height=\"300\"\/>Auch LeserInnen sind zun\u00e4chst Augenmenschen. Ein ansprechendes Cover erh\u00f6ht die Bereitschaft, das dahinterstehende Produkt n\u00e4her zu besehen, die alte Weisheit \u201eDon\u2019t judge a book by its cover\u201c gilt nur eingeschr\u00e4nkt. Verlage werben also mit einem Cover. Sie sind daran interessiert, es m\u00f6glichst weit zu verbreiten, \u201eWiedererkennungswert\u201c nennt man das auch. Doch damit ist es nun wohl vorbei. Jedenfalls auf diesem Blog.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>Seit Wochen gibt es, vor allem auf Facebook, eine Diskussion, die ich zun\u00e4chst f\u00fcr ziemlich \u00fcberfl\u00fcssig hielt. Darf man seine Rezensionen durch Coverabbildungen erg\u00e4nzen? Ja, klar doch! Nicht umsonst erreichen mich regelm\u00e4\u00dfig dickleibige Dateien von Verlagen, hochaufl\u00f6sende Autoren- und Coverfotos, allesamt ungefragt gemailt. Und immer mit dem Hinweis, man d\u00fcrfe diese Bilder selbstverst\u00e4ndlich publizieren, bei den Autorenfotos mit Angabe des Fotografen \/ Urhebers, was nachvollziehbar und v\u00f6llig in Ordnung ist. Also versto\u00dfen Coverwiedergaben auf Blogs wohl nicht gegen das Urheberrecht, droht keine Abmahnung. Dachte ich. Nun bin ich schlauer.<\/p>\n\n\n\n<p>Denn der Rowohlt Verlag hat sich zu Wort gemeldet. Auf Facebook, wo sonst. Nat\u00fcrlich sind Coverabbildungen erlaubt! ABER: <em>\u201eEs d\u00fcrfen z.B. keine Ausschnitte verwendet werden oder Verzerrungen erfolgen. Wichtig ist auch, dass nur die Cover noch lieferbarer Titel verwendet werden.\u201c <\/em>Das mit den Ausschnitten \u2013 okay, meinetwegen. Obwohl ein wenig kleinkariert in summa, weder internet- noch blogfreundlich, was etwa Kollege Menke auf Facebook schon ausf\u00fchrlich und nachvollziehbar begr\u00fcndet hat. Nur: Nicht mehr lieferbare B\u00fccher fallen aus dieser Regelung? Warum eigentlich? Nun werden in der Regel aktuelle, noch lieferbare Titel auf Blogs besprochen. Aber es gibt Ausnahmen, man findet auch welche auf diesem Blog. Warum nun \u00fcberhaupt diese Einschr\u00e4nkung? Auch dazu \u00e4u\u00dfert sich Rowohlt auf Facebook:<\/p>\n\n\n\n<p><em>\u201eSofern Sie ein Cover verwendet haben, ist es am sichersten dieses zu entfernen. Bei nicht mehr lieferbaren Titeln sind die Rechte bez\u00fcglich des Covers nicht immer gekl\u00e4rt. Die Verwendung kann aber laut derzeitiger Rechtslage nur nach Absprache mit dem Rechteinhaber (z.B. einer Bildagentur o.\u00e4.) erfolgen. Daher k\u00f6nnen wir als Verlag hier leider keine allgemeing\u00fcltige Aussage treffen.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Da war ich doch baff. Nie h\u00e4tte ich gedacht, dass sich die Rechte an einem Cover an die Lieferbarkeit eines Titels kn\u00fcpfen. Aber okay. Stellt sich nur ein weiteres Problem: Was ist, wenn ein Buch, das ich hier im Zustand seiner Lieferbarkeit inklusive Coverabbildung bespreche (also \u201elegal\u201c), irgendwann nicht mehr lieferbar ist? Das droht den meisten B\u00fcchern. Wird dann auch die Abbildung \u201eillegal\u201c und ich muss sie schleunigst entfernen, bevor ein flotter Abmahnanwalt mir ein Briefchen schreibt? Auch hierzu Rowohlt: <em>\u201eDen Klappentext und Ihre Rezensionen von nicht mehr lieferbaren Titeln m\u00fcssen Sie selbstverst\u00e4ndlich nicht nachtr\u00e4glich entfernen.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Lieber Rowohlt Verlag, Ihre Worte in allen Ehren. Aber ich bin verunsichert. Ich habe keine Lust, irgendwann einmal zum Objekt juristischer Haarspaltereien und Pr\u00e4zedenzf\u00e4lle zu werden. Offensichtlich liegt nun ein Problem auf dem Tisch, das es SO in der vordigitalen Zeit nicht gab, als etwa Zeitungen nach kurzer Zeit in Papierk\u00f6rbe wanderten und mit ihnen Coverabbildungen in Rezensionen. Jetzt sind Rezensionen \u201ef\u00fcr die Ewigkeit\u201c, sie \u00fcberleben nicht selten die B\u00fccher, die darin besprochen werden. Oder anders: Das Cover bleibt, die Rechtslage \u00e4ndert sich \u2013 und am Ende ist der Rezensent der Gelackmeierte. Nein, keine Lust auf so was.<\/p>\n\n\n\n<p>Leistungsschutzrecht, das momentane gro\u00dfe R\u00f6deln, wie man mit E-Books umgehen soll, jetzt auch noch Cover: Irgendwie hat man das Gef\u00fchl, die Verlage haben die Entwicklung verschlafen und sind nicht gewillt, aufzuwachen. K\u00f6nnte es sein, dass wir gerade einigen Verlagen beim Sterben zuschauen? Die Geschichte mit den Dinosauriern?<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auch LeserInnen sind zun\u00e4chst Augenmenschen. Ein ansprechendes Cover erh\u00f6ht die Bereitschaft, das dahinterstehende Produkt n\u00e4her zu besehen, die alte Weisheit \u201eDon\u2019t judge a book by its cover\u201c gilt nur eingeschr\u00e4nkt. Verlage werben also mit einem Cover. Sie sind daran interessiert, es m\u00f6glichst weit zu verbreiten, \u201eWiedererkennungswert\u201c nennt man das auch. 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