{"id":21384,"date":"2008-11-28T10:17:45","date_gmt":"2008-11-28T10:17:45","guid":{"rendered":"https:\/\/hinternet.de\/blog\/2008\/11\/verrat-am-publikum\/"},"modified":"2022-06-05T22:57:42","modified_gmt":"2022-06-05T20:57:42","slug":"verrat-am-publikum","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hinternet.de\/blog\/2008\/11\/verrat-am-publikum\/","title":{"rendered":"Verrat am Publikum?"},"content":{"rendered":"\n<p>Sicher: andere Meinungen sind nicht nur zu respektieren, man muss sie sogar begr\u00fc\u00dfen, vor allem bei der Beurteilung literarischer Texte. Kritisch betrachten darf man sie dennoch und auf ihre Basis abklopfen, das also, was einem Urteil zugrundeliegt. Auch hier darf man anderer Meinung sein.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>\u2192<a href=\"http:\/\/kriminalakte.wordpress.com\/2008\/11\/28\/kommissar-kirchenbergs-enttauschender-vierter-auftritt\">Axel Bussmer<\/a> h\u00e4lt Norbert Horsts &#8222;Sterbezeit&#8220; f\u00fcr misslungen. Okay, soll er. Aber wie begr\u00fcndet er das? Ganz simpel: Er sieht die Genrekonventionen verletzt. Die was? Die Genrekonventionen. Wer hat die postuliert? Ich wei\u00df es nicht. Axel Bussmer auch nicht, denn er nennt keine Urheber. Also gehe ich davon aus, Axel Bussmer selbst hat die Genrekonventionen festgeschrieben. Denen zufolge ist &#8222;Sterbezeit&#8220; <em>&#8222;ein Roman, der den unsichtbaren Vertrag zwischen Erz\u00e4hler und Publikum verneint&#8220;<\/em>. Ich bezweifele, dass ein Vertrag, der unsichtbar ist, irgendwo G\u00fcltigkeit haben kann und bin skeptisch, ob sich Vertr\u00e4ge \u00fcberhaupt &#8222;verneinen&#8220; lassen. Einhalten, brechen, ignorieren ja. Verneinen?<\/p>\n\n\n\n<p>Gut. Was ist das f\u00fcr ein Vertrag? <em>&#8222;Dieser Vertrag besagt, dass der Erz\u00e4hler am Ende eine L\u00f6sung f\u00fcr die von ihm eingangs aufgeworfene Frage liefert&#8220;. <\/em>Sprich: Er muss den Fall aufkl\u00e4ren und den T\u00e4ter seiner gerechten Strafe zuf\u00fchren. Aber wo hat Norbert Horst \u00fcberhaupt &#8222;eine Frage aufgeworfen&#8220;? Er erz\u00e4hlt uns von Kriminalf\u00e4llen und den Anstrengungen, sie aufzukl\u00e4ren und, nach M\u00f6glichkeit, die T\u00e4ter ihrer gerechten Strafe zuzuf\u00fchren. Das kann, muss aber nicht gelingen, und in &#8222;Sterbezeit&#8220; gibt es gute Gr\u00fcnde, warum es gar nicht gelingen kann. Das beschreibt Horst. Er gestattet es seinem Protagonisten, sich &#8222;der Wahrheit&#8220; so weit zu n\u00e4hern, wie man sich ihr n\u00e4hern kann, nicht mehr und nicht weniger. Kein aufmerksamer Leser wird behaupten k\u00f6nnen, der L\u00f6sungsvorschlag des Protagonisten sei zu bem\u00e4ngeln. Wahrscheinlich hat er Recht, auch wenn die letzte Gewissheit fehlen muss.<\/p>\n\n\n\n<p>Axel Bussmer sieht das g\u00e4nzlich anders F\u00fcr ihn l\u00f6st der Autor <em>&#8222;ein gegebenes Versprechen nicht g\u00e4nzlich ein, sondern beendet das Buch einfach, indem er seinen Ich-Erz\u00e4hler vage eine Vermutung \u00e4u\u00dfern l\u00e4sst, wer der T\u00e4ter sei&#8220;. <\/em>Frage: Wie kann jemand, der einen &#8222;Vertrag verneint&#8220; hat, ein dort anscheinend &#8222;gegebenes Versprechen&#8220; nicht einl\u00f6sen? Entweder er hat sich nicht um irgendwelche Vertr\u00e4ge gek\u00fcmmert, dann kann er auch nichts versprochen haben. Oder er hat etwas versprochen, dann kann er keinen Vertrag &#8222;verneint&#8220; haben. Dass der Ich-Erz\u00e4hler nicht einfach eine Vermutung \u00e4u\u00dfert, sondern der Aufkl\u00e4rung so nahe kommt, wie es ihm die \u00e4u\u00dferen Umst\u00e4nde erlauben, wurde schon erw\u00e4hnt.<\/p>\n\n\n\n<p>Dies bezeichnet Bussmer nun als <em>&#8222;Versto\u00df gegen die Genrekonventionen&#8220;. <\/em>Bezweifeln wir schon das, so str\u00e4uben sich uns bei der in Parenthese gesetzten Erg\u00e4nzung und Ausweitung <em>&#8222;(und die Konventionen des Erz\u00e4hlens von Geschichten)&#8220; <\/em>die wenigen verbliebenen Haare. Auch hier zun\u00e4chst die Frage: Welche Konventionen? Wer hat sie aufgestellt? Und welche Versprechen m\u00fcssen beim Erz\u00e4hlen von Geschichten eingel\u00f6st werden? Welche Vertr\u00e4ge eingehalten?<\/p>\n\n\n\n<p>Apropos Vertr\u00e4ge: Die beruhen, wenn ich mich recht entsinne, immer auf Gegenseitigkeit. Es gibt zwei Parteien, die sich zu etwas verpflichten und im Gegenzug daf\u00fcr Rechte erwerben. Nicht so bei Bussmer, nicht so beim &#8222;Genre&#8220;. Hier verpflichtet sich lediglich der Autor, vom Leser ist die Rede nicht. Er hat Rechte, aber keine Pflichten, und sein Recht besteht darin, durch nichts \u00fcberrascht zu werden, seinen Denkapparat schonen zu d\u00fcrfen, nicht von Entwicklungen jedweder Art irritiert zu werden. &#8222;Sterbezeit&#8220; sei <em>&#8222;Zeitverschwendung&#8220;, <\/em>behauptet Bussmer, <em>&#8222;genau wie ein Agatha-Christie-Roman, bei dem die letzten Seiten fehlen&#8220;.<\/em> Und genau das ist es: Ginge es nach Bussmer, h\u00e4tte die Kriminalliteratur seit Agatha-Christie aufgeh\u00f6rt, sich zu entwickeln. Sie w\u00e4re vorhersehbar wie ein Kreuzwortr\u00e4tsel, affirmativ, sie h\u00e4tte in lesenden Gehirnen die einzige Funktion, die dort scheinbar vorhandene \u00fcbersch\u00fcssige Zeit zu eliminieren. Nichts sonst.<\/p>\n\n\n\n<p>Hoffen wir, dass Bussmers Vorstellungen von Kriminalliteratur Bussmers Vorstellungen von Kriminalliteratur bleiben und nicht etwa zur &#8222;Konvention&#8220; werden. Man m\u00fcsste das Lesen von Literatur sonst n\u00e4mlich glatt einstellen.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sicher: andere Meinungen sind nicht nur zu respektieren, man muss sie sogar begr\u00fc\u00dfen, vor allem bei der Beurteilung literarischer Texte. Kritisch betrachten darf man sie dennoch und auf ihre Basis abklopfen, das also, was einem Urteil zugrundeliegt. 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