Feiertagsregelung

Interessante Einblicke in die Krimilandschaft gewähren allzeit die Pressemitteilungen der Deutschen Organisation für Spannungsliteratur und Embryonenforschung (D.O.S.E.), welche unserer Leserschaft vorzuenthalten unentschuldbar und verwerflich wäre. Deshalb hier die aktuellste Meldung:

„Sehr verehrte Meinungsmultiplikatoren! Es ist uns gelungen, die deutsche Bundesregierung davon zu überzeugen, im Rahmen der neuen Feiertagsordnung auch unser Metier, das Spannungsliteraturschreiben und Embryonenforschen, angemessen zu berücksichtigen. Wie wir soeben aus dem zuständigen Ministerium erfahren, wird der 10. Oktober fortan als „Tag des ungeborenen Kriminalromans“ gefeiert (Anmerkung: Der 10. Oktober liegt exakt zwischen dem 9. Oktober – „Tag des verbrannten Geldes“ – und dem 11. Oktober – „Tag der verfolgten politischen Unschuld“). Wir gedenken an diesem hohen Feiertage all der mit in Eigenbefruchtung schwanger gehenden Autorinnen und Autoren von Spannungsliteratur und wünschen Ihnen alles Gute für den langen, weiten Weg bis zur Niederkunft. Als Schutzpatronin wurde die heilige Anobella von Wiesbaden erwählt, welche bekanntlich im 11. Jahrhundert durch eine an ein Wunder grenzende Dauerschwangerschaft berühmt wurde, an deren Ende schließlich im 13. Jahrhundert die Geburt des ersten Winzerkrimis der Kriminalgeschichte stand. Wir möchten Sie bitten, die gute Nachricht in Ihrem Medium gebührend zu multiplizieren. Gezeichnet: Schönlein, Vorsitzender der D.O.S.E.“

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