So, der kleine Rolfi versucht das mal zu verstehen…
„Generalbundesanwalt Harald Range hat die Ermittlungen gegen zwei Journalisten und Blogger von Netzpolitik.org nur einen Tag nach deren Bekanntwerden gestoppt. Mit „Blick auf das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit“ werde er von „möglichen Exekutivmaßnahmen“ vorerst absehen teilte er der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mit.“
Herr Range hat also nur die „Pause“-Taste gedrückt. Und kann jederzeit wieder „Play“ drücken. Mit den „möglichen Exekutivmaßnahmen“ von denen die Rede ist, meint Range wohl Hausdurchsuchungen und Verhaftungen. Auch hier ist weniger von gutem Willen, als von gewisser Einsicht auszugehen, dass
- Durchsuchungen eh fruchtlos wären, weil Beckedahl & co wohl clever genug sind, die Namen ihrer Informanten nicht als Post-its an den Monitor geklebt zu haben
- Verhaftungen das Fass endgültig zum überlaufen bringen würden (nachzuschlagen unter →FJ Strauß →letzte Tage als Verteidigungsminister)
„Stattdessen solle erst einmal das Ergebnis eines externen Gutachtens abgewartet werden, das klären soll, ob Netzpolitik.org überhaupt Staatsgeheimnisse veröffentlicht hat. Solch ein Gutachten habe nur im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens eingeholt werden können, weitere Schritte solle es aber nicht geben.“
Das Ermittlungsverfahren wird auf Eis gelegt, bis das Ergebnis des externen Gutachtens vorliegt, das es nicht geben könnte, hätte Range nicht das Ermittlungsverfahren eingeleitet, das er jetzt auf Eis gelegt hat. Hä?
Wozu brauchen wir einen Generalbundesanwalt, der nicht in der Lage ist, ohne fremde Hilfe zu erkennen, was Staatsgeheimnisse sind und was nicht. Wäre es da nicht effektiver, den Generalbundesanwalt outzusourcen?
Das Ermittlungsverfahren wurde übrigens eingeleitet gegen Markus Beckedahl, Andre Meister (beide von netzpoliti.org) und Unbekannt. Wenn Herr Range also nicht in der Lage ist zu erkennen, ob irgendetwas Staatsgeheimnis ist oder nicht und deshalb ein Verfahren einleiten muss, damit er Leute, die Ahnung haben fragen kann, ob irgendetwas ein Staatsgeheimnis ist, wieso leitet er nicht einfach ein Verfahren gegen diesen Unbekannt (der eh ein ziemlich zwielichtiger Charakter zu sein scheint, so oft wie der schon in Verfahren verwickelt war) ein? Wäre ich übelmeinend, käme ich wohl auf die Idee, hier sollten Journalisten eingeschüchtert werden. Denn so ein Verfahren, wie albern es auch sein mag, ist für die Betroffenen psychisch belastend und kostet sie Zeit und Geld.
Solidarität mit netzpolitik.org!
P.S.: Ich bin übelmeinend.
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