Die Unterscheidung von Gut und Böse

Da hat man ausnahmsweise das Fernsehen mal gelobt – siehe „Sherlock“ – da zeigt der Bayrische Rundfunk das andere Gesicht des Mediums: kleingeistige Dummheit, eine Bevormundung seiner Zuschauer, „Jugendschutz“, vor dem man vor allem die Jugend schützen müsste.

Was ist passiert? Eine Folge von „Polizeiruf 110“ wird nicht wie üblich zur Primetime ausgestrahlt, sondern erst „nach 22 Uhr“. Warum? Das sagt die Jugendschutzbeauftragte des Senders, zitiert nach der →„Süddeutschen Zeitung“: „Die Botschaften des Films, „Staat versagt komplett, keine klare Unterscheidung zwischen Gut und Böse“, seien geeignet, „Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in ihrer Entwicklung zu beeinträchtigen. Daher ist eine Sendezeit ab 22 Uhr angemessen“. Kein Kommentar. Man fasst es nicht.
Mit Dank an Horst Eckert, der den Fall via Facebook verbreitet hat.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert