Krimi-Couch durchgesessen?

Ich hab ja nix dagegen, zitiert zu werden. Richtig, wenns geht. Und schon gar nicht sinnverfälschend. Ich hab auch nix gegen Kritik am Glauser samt Criminale und Syndikat. Als Gewährsmann eigne ich mich dafür aber nicht, lieber Lars von der Couch.

Du → zitierst mich nämlich folgendermaßen:

„Jury, Jury, Jury … da war doch mal was. Und eigentlich ist da jedes Jahr etwas. Krimi-Experte Ullrich Noller zieht gleich den kompletten Preis durch den Kaffee („undurchschaubar“), Kollege Ludger Menke stellt die Arbeit und die Zusammensetzung mehr als deutlich in Frage, wohingegen Kollege Dieter Paul Rudolph von Geschmäckle spricht. Damit ist eigentlich alles gesagt.“

Ein „Geschmäckle“, man weiß es, ist eine Art „bitterer Nachgeschmack“, der dezente Hinweis darauf, etwas sei nicht mit rechten Dingen zugegangen. Genau das habe ich aber nie behauptet. Die → entsprechende Stelle heißt nämlich bei mir:

„Der Glauser ist, wie DKP oder BestenListe, „geschmäcklerisch“. Es gibt JurorInnen, die teils qualifiziert sind, teils nicht, sie lesen Bücher, die ihnen gefallen oder nicht gefallen, sie veröffentlichen Rankings, die ich Leser, da ich weiß, wie sie zustande gekommen sind, als Richtschnur verwenden kann oder nicht. Das ist unvollkommen, darüber kann man streiten, das kann man ablehnen.“

Aha. „Geschmäcklerisch“. Eine Geschmacksfrage. Mehr sollte damit nicht gesagt werden. Eine Feststellung, die ich im übrigen nicht für ehrenrührig halte.

8 Gedanken zu „Krimi-Couch durchgesessen?“

  1. Sorry, falls ich Dich falsch verstanden haben sollte. Meines Sprachempfindens nach ist „geschmäcklerisch“ nur das Adjektiv von „Geschmäckle“. Wenn dem nicht so ist, werde ich mir einen Langenscheidt Deutsch-Schwäbisch zulegen müssen.

  2. Herzlichen Glückwunsch zum neuen Langenscheidt Deutsch-Schwäbisch, lieber Lars! Außerdem: Hätte ich jemals beim Glauser ein „Geschmäckle“ unterstellt, hätte ich auch gesagt, wer da wie warum mauschelt. Hab ich aber nicht. Der Kontext, in dem „geschmäcklerisch“ steht (mit Anführungszeichen!), ist wohl eindeutig.

    bye
    dpr

  3. vielleicht kann ich von Nutzen sein: der richtige Schwabe kennt für ‚riechen‘ und ’schmecken‘ nur ein Wort: ’schmecken‘ (wie seine ‚Füße‘ auch vom kleinen Zeh bis zum Oberschenkelhals reichen). Wenn also ein (nichtschwäbischer) Kellner beim Abräumen des Tisches fragt: ‚Hat es geschmeckt?‘, dann antwortet der ‚richtige‘ Schwabe: ‚Wenn’s g’schmeckt hätt, hätt mr’s net g’esse‘ (Phonetik nur angedeutet). Wenn etwas ein ‚Gschmäckle‘ hat, dann riecht es streng: Es stinkt und wird abgelehnt.
    Schönen Tag!

  4. „Es stinkt und wird abgelehnt“. Dass aber die Glauser-Entscheidung „stinken“ würde, hab ich nun wirklich nirgendwo behauptet.

    bye
    dpr

  5. Nö. Schließlich sind ‚geschmäcklerisch‘ und ‚Gschmäckle‘ in zwei gänzlich unterschiedlichen (etymologischen) Welten zu Hause.

  6. Genau so. Würden Sie mir eventuell als kompetenter Gutachter zur Verfügung stehen, wenn ich den Krimicouch-Lars gerichtlich belange? Ne kostenlose Werbung für Schwarzwaldau müsste drin sein…

    bye
    dpr

  7. Dann bedanke ich mich mal artig für die Aufklärung und entschuldige mich in aller Form für meine Unkenntnis des Variantenreichtums des Schwäbischen.

    @dpr Für Schwarzwaldau finden wir eine Lösung, kein Thema. Angebot steht.

    Abschließend noch ein kleiner Hinweis auf Anlage 1, Anforderung 14 zu den §§ 3 und 4 der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV), wo es heißt:

    Für jegliche Inhalte ist die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist.

    Ich hätte nicht geahnt, dass diese Anforderung in diesem Zusammenhang zitierbar werden könnte, aber auf mich bezogen, trifft sie wohl zu 😉

  8. Alles klar, lieber Lars. Wiewohl ich mit der Forderung nach der „klarsten und einfachsten Sprache“ bisweilen meine Probleme habe, weil es so nach dem „kleinsten gemeinsamen Nenner“ riecht…äh…schmeckt? Bin auch kei Schwoob.

    bye
    dpr

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