aus einem Beitrag in der Wochenendausgabe der Süddeutschen von Dirk Stempel, im Hanser-Verlag für Rechte und Lizenzen zuständig, zum aktuellen „Übersetzerstreit“:
Die Höhe des Seitenhonorars. Es war bisher frei verhandelbar zwischen Übersetzer und Auftraggeber und wird bestimmt unter anderem durch das Medium, für das übersetzt wird (Hardcover, Taschenbuch, Presse, Funk…), durch die Qualität der Geschäftsbeziehung und natürlich durch den Text selbst. Denn es wird auch zukünftig ein Unterschied sein zwischen einem Text von Celan und einem Kriminalroman.
Und in der Samstags-FAZ bescheinigt der Rezensent Hannes Hintermeier dem Kriminalroman „Kalter August“ von Peter Temple, er überrage „das Genre turmhoch“. Soviel zur Debatte über die Literarizität von Krimis.